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Neues TÜV-Gesetz – Änderungen 2024-2026 im Überblick

Felix Tim Weber Fischer • 2026-04-08 • Gepruft von Elias Hoffmann

Die technischen Überwachungsvereine haben ihre Prüfrichtlinien zwischen 2024 und 2026 mehrfach angepasst. Betroffen sind vor allem Besitzer von Wohnmobilen sowie Käufer neuer Fahrzeuge. Die Änderungen betreffen Gasanlagen, elektronische Fahrassistenzsysteme und das Erscheinungsbild der Hauptuntersuchungsplaketten.

Während einige Neuerungen bereits im Juli 2024 in Kraft traten, wirken sich andere Reformen erst ab dem kommenden Jahr auf die Haushaltspläne von Camping-Enthusiasten aus. Ein geplanter Vorschlag für häufigere Inspektionen älterer Personenkraftwagen wurde indes nicht umgesetzt und blieb im Entwurfsstadium.

Was ist das neue TÜV-Gesetz?

Gasprüfung für Reisemobile

Datum: Ab 2025
Betroffen: Wohnmobile & Wohnwagen
Auswirkung: Zusatzkosten 50–100 € alle zwei Jahre

Fahrassistenzsysteme

Datum: 7. Juli 2024
Betroffen: Alle Neufahrzeuge
Auswirkung: Pflicht zur Serienausstattung

Wechselnde Plakettenfarben

Datum: Jährlich 2024–2026
Betroffen: Alle geprüften Fahrzeuge
Auswirkung: Visuelle Jahreskennung

Entwurf für Altfahrzeuge

Datum: Nicht umgesetzt
Betroffen: Pkw >10 Jahre (geplant)
Auswirkung: Keine Änderung des Zweijahresrhythmus

Wesentliche Veränderungen im Überblick

  1. Die Gasprüfung betrifft rund zwei Millionen Fahrer von Campingfahrzeugen in Deutschland.
  2. Neufahrzeuge müssen seit dem 7. Juli 2024 mit erweiterten elektronischen Sicherheitssystemen ausgestattet sein.
  3. Die Farben der Hauptuntersuchungsplaketten wechseln zyklisch: 2024 auf Blau, 2025 auf Gelb und 2026 auf Braun.
  4. Ein EU-Vorschlag zur jährlichen Untersuchung für Fahrzeuge über zehn Jahre wurde nicht rechtskräftig und gilt nicht.
  5. Die Kosten für die neue Gasinspektion bei Wohnmobilen liegen vorerst zwischen 50 und 100 Euro.
  6. Die Assistenzsysteme galten bereits seit Juli 2022 für neue Fahrzeugmodelle mit EU-Typgenehmigung.

Faktenvergleich: Alt gegen Neu

Regelungsbereich Vorher Aktuell/Neu
Prüfpflicht Gasanlagen (Wohnmobile) Nicht in StVZO geregelt Alle zwei Jahre (ab 2025)
HU-Plakette 2024 Grün Blau (gültig bis 2026)
HU-Plakette 2025 Vorjahresfarbe Gelb (gültig bis 2027)
HU-Plakette 2026 Blau (von 2024) Braun (gültig bis 2028)
Fahrassistenzsysteme Teilweise optional Serienmäßig ab 7. Juli 2024
Prüfintervall Pkw >10 Jahre Alle zwei Jahre Unverändert (Entwurf abgelehnt)

Welche Änderungen bringt das neue TÜV-Gesetz?

Die Reformen lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern: die äußere Kennzeichnung durch Plakettenfarben, die technische Ausstattung neuer Fahrzeuge sowie die Sicherheitsvorschriften für Reisemobile.

Farbwechsel bei den Hauptuntersuchungsplaketten

Der jährliche Wechsel der Plakettenfarben dient der schnellen visuellen Identifikation des Prüfzeitpunkts. Fahrzeuge, die 2024 zur Untersuchung kamen und diese bestanden, erhielten eine blaue Plakette, die bis 2026 Gültigkeit besitzt. Neuwagen erhielten 2024 eine gelbe Plakette.

Im Jahr 2025 erhalten Fahrzeuge nach bestandener Hauptuntersuchung eine gelbe Plakette, gültig bis 2027. Für 2026 ist bereits die braune Plakette angekündigt, die dann bis 2028 berechtigt. Die Zahl oben auf der Plakette zeigt weiterhin den Monat der nächsten fälligen Prüfung an.

Kontrolle der Plakettenfarbe

Die Farbcodierung ermöglicht Ordnungsbehörden eine rasche Sichtkontrolle. Abgelaufene oder falschfarbige Plaketten können bei Verkehrskontrollen zum Verweis auf die nächste Prüfstelle führen.

Pflichtige Fahrassistenzsysteme

Seit dem 7. Juli 2024 müssen alle neu verkauften Fahrzeuge serienmäßig mit zusätzlichen elektronischen Assistenten ausgestattet sein. Diese Vorgabe ergänzt eine Regelung, die bereits seit Juli 2022 für neue Fahrzeugmodelle mit EU-Typgenehmigung galt.

Zur Pflichtausstattung gehören laut Verbandsinformationen ein Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent, ein Rückfahrassistent sowie ein Müdigkeitswarner. Für Lkw und Busse kommen Abbiegeassistenten hinzu, die Fußgänger und Radfahrer im toten Winkel warnen sollen.

Ab wann gilt das neue TÜV-Gesetz?

Die Zeitpunkte der verschiedenen Regelungen verteilen sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Pflicht für Fahrassistenzsysteme trat am 7. Juli 2024 bundesweit in Kraft.

Die neue Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wird erst ab 2025 verbindlich. Sie findet im Rhythmus von zwei Jahren statt, unabhängig vom Termin der regulären Hauptuntersuchung. Die jährlichen Plakettenfarbenwechsel orientieren sich am Kalenderjahr der Prüfung.

Welche Autos sind vom neuen TÜV-Gesetz betroffen?

Die Reformen treffen unterschiedliche Fahrzeugkategorien mit divergierender Intensität. Während die Gasprüfung eine spezifische Camping-Fahrzeugkategorie adressiert, betreffen die Assistenzsysteme ausschließlich Neuzulassungen.

Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen

Rund eine Million Wohnmobile und knapp 750.000 Wohnwagen in Deutschland müssen ab 2025 alle zwei Jahre einer zusätzlichen Sicherheitskontrolle ihrer Flüssiggasanlagen unterzogen werden. Diese Prüfung wurde als neue Anforderung in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.

Zusätzliche Kosten

Die Gasprüfung verursacht Extrakosten von 50 bis 100 Euro pro Inspektion. Da sie unabhängig von der Hauptuntersuchung erfolgt, entsteht für Betroffene ein separates reguläres Ausgabenrisiko.

Neufahrzeugkäufer

Käufer von Neuwagen profitieren seit Juli 2024 von der verpflichtenden Serienausstattung mit erweiterten Sicherheitssystemen. Gebrauchtwagen unterliegen diesen Anforderungen nicht rückwirkend.

Keine Änderung für ältere Pkw

Ein Entwurf der EU-Kommission, der eine jährliche Hauptuntersuchung für Fahrzeuge älter als zehn Jahre vorsah, wurde nicht umgesetzt. Das durchschnittliche Fahrzeugalter in Deutschland liegt bei 10,3 Jahren; eine Umsetzung hätte rund 16 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Zeitlicher Ablauf der Reformen

  1. – Fahrassistenzsysteme werden für alle Neufahrzeuge verbindlich.
  2. – Einführung der blauen HU-Plakette für bestandene Prüfungen (Gültigkeit bis 2026).
  3. – Einführung der gelben HU-Plakette sowie Beginn der Gasprüfungspflicht für Wohnmobile.
  4. – Einführung der braunen HU-Plakette für bestandene Hauptuntersuchungen.

Was ist gesichert, was bleibt offen?

Sichere Informationen Unklare oder fehlende Details
  • Gasprüfung für Wohnmobile ab 2025 verbindlich
  • Assistenzsysteme Pflicht ab Juli 2024
  • Plakettenfarben-Wechsel 2024–2026
  • Ablehnung der 10-Jahres-Regelung
  • Offizieller Gesetzestext des BMVI in den recherchierten Quellen nicht vollständig zitiert
  • Spezifische Bußgeldkataloge für Verstöße nicht detailliert
  • Stellungnahmen des ADAC zu den aktuellen Änderungen nicht in der vorliegenden Dokumentation

Europäische Vorgaben und technischer Kontext

Die jüngsten Anpassungen resultieren überwiegend aus europäischen Regelwerken zur Fahrzeugsicherheit und Typgenehmigung. Die EU-Vorgaben für Fahrassistenzsysteme zielen auf die Reduktion von Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern ab. Parallel gelten neue technische Standards bei Messeinheiten; wer internationale Zollangaben benötigt, findet Umrechnungshilfen unter Cm in Zoll Umrechnen – Rechner, Formel & Tabelle.

Neben der Fahrzeugtechnik gelten weiterhin grenzüberschreitende Zollbestimmungen für Reisende. Informationen zu aktuellen Freigrenzen sind unter Was ist eine Duty-Free-Freimenge – Zollgrenzen 2025/2026 erklärt zusammengefasst.

Quellen und Fachbeiträge

Die Informationen basieren auf Veröffentlichungen des TÜV Thüringen, des TÜV-Verbands, der Secupedia-Plattform sowie Fachportalen wie Inside Digital und KfzPortal24. Direkte Zitate aus Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs liegen den vorliegenden Recherchen nicht vor.

Die neuen Vorgaben für Flüssiggasanlagen in Reisemobilen erhöhen zwar den bürokratischen Aufwand, adressieren jedoch konkrete Sicherheitsrisiken, die in der Vergangenheit zu Unfällen geführt haben.

— Fachbeobachtung basierend auf TÜV-Verbandsinformationen

Fazit

Die TÜV-Neuerungen zwischen 2024 und 2026 betreffen gezielt spezifische Fahrzeugkategorien. Besitzer von Wohnmobilen müssen ab 2025 mit zusätzlichen Kosten rechnen, während Neuwagenkäufer von erweiterten Sicherheitssystemen profitieren. Die Farbwechsel der Prüfplaketten erleichtern Behörden die Kontrolle. Eine für ältere Fahrzeuge diskutierte Verschärfung der Prüfintervalle wurde nicht realisiert.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Ausnahmen bei der Gasprüfung für Wohnmobile?

Die Recherchequellen nennen keine spezifischen Ausnahmekategorien für die Gasprüfung. Alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen unterliegen ab 2025 der zweijährlichen Kontrollpflicht.

Wie bereitet man sich auf die neue TÜV-Prüfung vor?

Für die Gasprüfung sollten Betroffene Dokumentationen zur Gasanlage bereithalten und auf sichtbare Beschädigungen prüfen. Bei Neufahrzeugen sind die Assistenzsysteme serienmäßig installiert.

Was passiert bei Versagen der Gasprüfung?

Konkrete Folgen für das Scheitern der Gasinspektion sind in den vorliegenden Quellen nicht detailliert beschrieben. Grundsätzlich führen Mängel bei Sicherheitseinrichtungen zu einer Mängelbescheinigung.

Gilt das neue Gesetz für alle Prüforganisationen?

Ja, die Vorgaben zur Gasprüfung und zu den Assistenzsystemen gelten bundesweit für alle nach StVZO zugelassenen Überwachungsorganisationen.

Wo finde ich den offiziellen Gesetzestext?

Vollständige Gesetzestexte des BMVI waren in den zugrunde liegenden Recherchen nicht verfügbar. Rechtsverbindliche Texte sind über das Portal Gesetze im Internet abrufbar.

Felix Tim Weber Fischer

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